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Kontaktiere uns!
Kerstin Babel steht Dir als Projektleiterin von Möhrchengeber für Fragen gerne zur Verfügung.
fon 0170-2048018 | mail babel@moehrchengeber.de
Ein Projekt der Beyond Unisus gGmbH
Bankverbindung für Direkt-Überweisung
Beyond Unisus Stiftung gGmbH
IBAN: DE92 5479 0000 0001 6130 06
SWIFT: GENODE61 SPE
Volksbank Kur- und Rheinpfalz
Frequently Asked Questions
Welche Pferde werden aufgenommen?
Wir nehmen Pferde aller Rassen und in jedem Alter auf, sofern wir entsprechende Plätze zur Verfügung haben. Gesundheitliche Probleme schrecken uns nicht ab, sofern es eine gute Prognose für eine lebenswerte Zukunft gibt.
Vorraussetzung ist jedoch, dass – sofern sich das Pferd noch im Privatbesitz befindet – der Besitzer alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, selbst eine gute neue Lebensstelle zu finden.
Ist Deine Frage nicht dabei?
Kein Problem, dann schreib uns an babel@moehrchengeber.de.
Gemeinnützigkeit
Möhrchengeber ist ein Projekt der gemeinnützigen Beyond Unisus Stiftung gGmbH. Bescheid des zuständigen Finanzamtes
Wo kommen die Pferde her?
Wir retten Pferde, die sich in Not befinden – manchmal von Menschen in Not. Wir werden von den Besitzern angesprochen, arbeiten mit Veterinärämtern und anderen gemeinnützigen Organisationen zusammen, durchforsten die Sozialen Medien und gehen auch mal zu Auktionen.
Werden auch Pferde verkauft? Gibt es reitbare Pferde?
Wir versuchen, die Pferde an die in unseren Augen optimale neue Lebensstelle zu vermitteln. Deshalb geben wir die Pferde für einen angemessenen Preis, jedoch mindestens gegen eine Schutzgebühr mit Freude an einen neuen Möhrchengeber ab, wenn Pferd, Mensch und Lebensumstände gut zusammen passen.
Es wird auch immer mal wieder reitbare Pferde bei uns geben. In der Beschreibung der einzelnen Pferde ist dies dann ersichtlich.
Ich möchte eines der Pferde übernehmen? Wie geht das?
Wunderbar! Wir freuen uns schon auf das Gespräch mit dir. Bitte sende eine Email an Kerstin Babel. Wenn Du uns gleich etwas mehr zu Dir sagst, können wir schneller konkret werden. Hier geht es zum Fragebogen.
Was passiert, wenn Pferde nicht vermittelt werden können?
Wenn wir Pferde nicht vermitteln können oder ein Gnadenhof uns als die beste neue Lebensstelle erscheint, dann wird Möhrchengeber einen passenden Platz suchen und diesen – gerne mit Patenschaften – finanzieren.
Sie haben/ kennen ein Pferd in Not? Wie weiter?
Sprechen Sie uns gerne an. Die Kontaktdaten von Kerstin Babel finden Sie auf dieser Seite. Wenn es ganz schnell gehen muss, hilft uns ein wenig Vorbereitung. Bitte übersenden Sie uns falls möglich vor einem Telefonat diesen Fragebogen per Email.
Kann ich zu meinem Pferd Kontakt halten?
Nein, denn wir wollen keine Zusagen machen, die wir nicht halten können. Aus Gründen des Datenschutzes ist es uns nicht möglich, die Kontaktdaten der neuen Besitzer herauszugeben oder deren Einwilligung vorwegzunehmen.
Wie kann ich Stallpartner werden?
Wir sind ständig dabei unser deutschlandweites Netzwerk zu erweitern und zu ergänzen. Wenn Du einen eigenen Stall hast, über Erfahrung und Kompetenz rund um’s Pferd verfügst und dir Pferde vor allem eine Herzensangelegenheit sind, dann sprich uns an.
An schnellsten geht es mit diesem Fragebogen.
Wem kommen die Spenden zugute?
100% Pro-Pferd!
Spendest Du allgemein an Möhrchengeber, so wird das Geld natürlich zuerst für den Unterhalt der Pferde verwendet. Jedoch auch die Struktur der Organsisation braucht etwas Geld. Aber: die Personalkosten werden zu 100% von den Stiftern/ Gesellschaftern der Beyond Unisus getragen.
Entscheidest Du dich für eine Patenschaft, so werden 100% deiner Spende genau für dieses Pferd verwendet. Sollten wir für ein bestimmtes Pferd mehr Spenden einnehmen, als wir sinnvoll verbrauchen können (z.B. weil das Pferd uns früher verlässt), so freuen wir uns über Deine Zustimmung, die Spende für andere Pferde zu verwenden.
Wie kann ich spenden?
Ganz einfach auf unserer Spendenseite. Du kannst den Betrag beliebig wählen (ab 10€) und es stehen verschiedene Zahlungsanbieter (Paypal, Kreditkarte, SEPA) zur Verfügung.
Eine Spende ist auch per Überweisung möglich. Dann aber NICHT VERGESSEN uns per Email oder telefonisch die Adresse für die Spendenbescheinigung zukommen zu lassen.
Leider unterstützt unser unser Dienstleister bei wiederkehrenden Zahlungen (Patenschaften) nur Paypal und Kreditkarte. Wenn das nichts für dich ist, kannst Du gerne auch ganz normal einen Dauerauftrag einrichten. Bitte die Nennung des Patenpferdes im Betreff nicht vergessen und uns eine Mail mit deiner Adresse senden zwecks Spendenbescheinigung.
Beyond Unisus Stiftung gGmbH
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SWIFT: GENODE61SPE
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Kann ich auch per Banküberweisung spenden?
Eine Spende ist auch per Überweisung möglich. Dann aber NICHT VERGESSEN uns per Email oder telefonisch die Adresse für die Spendenbescheinigung zukommen zu lassen.
Beyond Unisus Stiftung gGmbH
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SWIFT: GENODE61SPE
Volksbank Kur- und Rheinpfalz
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
Natürlich erhältst Du ab einer Spende von 300€ eine Spendenbescheinigung. Bis 300€ reicht die Bestätigungs-Email, die wir nach Deiner Spende versenden, aus.
Zu Sach- und Leistungsspenden gibt es eine eigene FAQ.
Wie funktioniert Patenschaft
Patenschaften bieten wir für Pferde an, die wir über eine längere Zeit begleiten: junge Pferde, Senioren oder Pferde mit einem besonderen oder diffusen Krankheitsbild.
Mit einer Patenschaft unterstützt Du solche Pferde mit einer Spenden und zahlst einen von Dir gewählten Geldbetrag über einen längeren Zeitraum. Der Zeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate und wird im Spendenformular genannt.
Wenn wir für ein Pferd einen Paten suchen, dann findet sich im Bereich Pferde bei diesem Pferd ein Tag “Patenschaft gesucht” und der Spenden-Buttom führt dich zu einer entsprechenden Seite.
Einmalig für ein bestimmtes Pferd spenden
Du möchtest einmalig für ein bestimmtes Herzens-Pferd spenden? Wähle hier dein Pferd aus wähle “…12 Month …” ab. Dann geht deine Spende direkt auf das Konto deines Pferdes.
Aufwandsspende (für Unternehmen)
Eine Aufwandsspende liegt vor, wenn ein Unternehmer uns eine Leistung erbringt, die er uns normalerweise in Rechnung stellen würde, und auf seinen Erstattungsanspruch verzichtet. Zum Beispiel kann ein Unternehmer uns eine Beratung oder eine Reparatur als Aufwandsspende anbieten. Damit eine Aufwandsspende bei dem Spender abzugsfähig ist, sind folgende Voraussetzungen
zu beachten:
1. Der Erstattungsanspruch für die Inanspruchnahme der Leistung ist ernsthaft gewollt. Es bedarf also eines mündlichen oder schriftlichen Kauf-/Dienstleistungsvertrages, den wir mit dem Leistenden abgeschlossen haben.
2. Der Verzicht darf NICHT bereits im Vorhinein eingeräumt werden. Der Verzicht des Leistenden wird zeitnah IN FORM EINES SEPARATEN VERZICHTS-SCHREIBENS eingeräumt (i.d.R. innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit lt. Literatur).
3. Beyond Unsisus Stiftung gGmbH erstellt eine entsprechende Zuwendungs-Bestätigung (Zuwendungsbestätigung für Geldspenden). Die Rechnung kann als Anlage und Nachweis der „Höhe des Ersatzanspruchs“ beigefügt werden.
Sachspende (für Unternehmen)
Eine Sachspende aus dem Betriebsvermögen liegt vor, wenn ein Unternehmer uns eine Sache/ ein Produkt aus seinem Betriebsvermögen unentgeltlich oder verbilligt überlässt. Dabei muss die Sache dem Zweck unserer Organisation dienen. Zum Beispiel kann ein Unternehmer uns Futtermittel, Haushaltsgeräte, Computer oder Fahrzeuge spenden.
Der Wert der Sachspende ist der gemeine Wert, also der Verkehrswert, der zum Zeitpunkt der Spende gilt. Der Unternehmer muss den Wert der Sachspende in seiner Buchhaltung als
Betriebsausgabe erfassen und kann ihn als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.
Wir stellen dem Unternehmer eine Zuwendungsbestätigung für Sachspenden aus, die er als Beleg für das Finanzamt benötigt. Für eine Sachspende aus dem Betriebsvermögen benötigen wir einen Wertnachweis des Unternehmers, das kann zum Beispiel eine Proforma-Rechnung sein. ABER keine Rechnung. Mit einer Rechnung begründet der Unternehmer uns gegenüber eine Zahlungsverpflichtung für die Ware. Verzichtet er auf die Zahlung der Rechnung sind wir im Bereich der Aufwandsspende, die wiederum anderen Vorschriften unterliegt. S. Ausführungen dort.
Sachspende (Für Privatpersonen)
1. Sachspenden ohne Spenden-Bescheinigung:
Wir verstehen, dass für Sachen auch im Sinne der Nachhaltigkeit eine gute Verwendung gefunden werden soll, aber unsere Lagermöglichkeiten sind sehr begrenzt und die Bedürfnisse speziell. Deshalb auf jeden Fall vor Versand unsere Projektleitung ansprechen, ob wir eine Verwendung haben.
2. Sachspenden mit Spendenbescheinigung
Hier wird es in der Regel etwas kompliziert, da der Wert der gespendeten Sache (Zeitwert) i.d.R. schwerer zu ermitteln ist. (alte Kaufbelege, Zustand der Sache, Wertermittlung über Gutachter,…). Bitte ebenfalls im Vorfeld den Bedarf mit der Projektleitung abklären und bei der Kontaktaufnahme am besten gleich die Wertvorstellung und die Grundlage für die Wertermittlung mit versenden.